Teilnahmebedingungen
Geltung
Die Hinweise gelten für Fortbildungsveranstaltungen des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (im Weiteren „vhs-Verband M-V e. V.“ genannt). Prüfungen unterliegen gesonderten Konditionen. Hier gelten die jeweiligen Prüfungsmodalitäten.
Anmeldung
Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist in der Regel für alle Mitarbeiter*innen und Kursleiter*innen an Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und zum Teil für externe Teilnehmer*innen offen. Themen und Angabe eines Adressat*innenkreises zeigen, für wen die Veranstaltung besonders geeignet ist.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt online über die Verbandswebseite oder schriftlich. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie den „Teilnahmebedingungen“ zustimmen.
Entgelt und Ermäßigungsvoraussetzungen
Der vhs-Verband M-V e. V. erhebt für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ein Entgelt. Dieses ist im jeweiligen Fortbildungsprogramm und auf unserer Website ausgewiesen.
Eine Ermäßigung können Mitarbeiter*innen und Kursleiter*innen an Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Weiterhin erhalten telc Prüfer*innen, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal für eine vhs in M-V geprüft haben, eine Ermäßigung bei der Teilnahme an Prüfer*innenqualifizierungen.
Die Prüfung der Ermäßigungsberechtigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Teilnahmeentgeltes erfolgt in der Regel auf Rechnung.
Für die Ausstellung und den Versand einer Zahlungserinnerung im Falle eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € zu erheben.
Zustandekommen der Fortbildungsveranstaltung
Der Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. kann die Fortbildungsveranstaltungen durchführen, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wird.
Zu einer Absage der Veranstaltung kann es auch aus anderen, nicht vom vhs-Verband M-V e. V. verantworteten, Gründen (z. B. Ausfall der Dozentin*des Dozenten) kommen. Ein Anspruch auf Nachholung der Veranstaltung besteht nicht. Sollte es zu einer Absage der Veranstaltung seitens des vhs-Verbandes M-V e. V. kommen, erfolgt diese telefonisch oder schriftlich. Bereits gezahlte Entgelte werden zurück erstattet.
Abmeldung
Sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Veranstaltungen bedürfen einer Abmeldung. Die Abmeldung hat generell schriftlich zu erfolgen. Anträge auf Rückerstattung des Entgeltes haben ebenfalls schriftlich an den vhs-Verband M-V e. V. zu erfolgen.
Eine kostenfreie Abmeldung bzw. vollständige Rückerstattung des bereits entrichteten Entgeltes ist in folgenden Fällen möglich:
- Abmeldung bis 11 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn,
- Abmeldung im Krankheitsfall unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (in Kopie) spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Veranstaltungstermin,
- Abmeldung und Benennung einer*eines geeigneten Ersatzteilnehmenden,
- Abmeldung in Absprache mit dem vhs-Verband M-V e. V. in begründeten Ausnahmefällen.
In allen anderen Fällen behalten wir uns vor Kosten zu erheben: bei kostenfreien Fortbildungsveranstaltungen eine No-Show-Pauschale von 20,00 €, bei kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen:
- 50 % des Teilnahmeentgeltes zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 5,00 € bei Absage 6 bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn,
- 100 % des Teilnahmeentgeltes bei späterer Absage oder Nichterscheinen.
Für einige Veranstaltungen können zusätzliche Stornokosten entstehen, z. B. bei Veranstaltungen mit Übernachtungen. Diese werden auf der Webseite des vhs-Verbandes M-V e. V. ausgewiesen.
Versicherung
Während der Veranstaltungen sowie auf dem Wege von und zu den Veranstaltungen sind die Teilnehmer/innen seitens des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. nicht versichert.
Teilnahmebedingungen als PDF-Datei