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Teilnahmebedingungen

Veranstaltungen

GELTUNG

Die Hinweise gelten für Fortbildungsveranstaltungen des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (im Weiteren „vhs-Verband M-V e. V.“ genannt). Prüfungen unterliegen gesonderten Konditionen. Hier gelten die jeweiligen Prüfungsmodalitäten.

ANMELDUNG

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist in der Regel für alle Mitarbeiter*in-nen und Kursleiter*innen an Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und zum Teil für externe Teilnehmer*innen offen. Themen und Angabe eines Adressat*innenkreises zeigen, für wen die Veranstaltung besonders geeignet ist. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt online über die Verbandswebseite oder schriftlich. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie den „Teilnahmebedingungen“ zustimmen.

ENTGELT UND ERMÄßIGUNGSVORAUSSETZUNGEN

Der vhs-Verband M-V e. V. erhebt für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ein Entgelt. Dieses ist im jeweiligen Fortbildungsprogramm und auf unserer Website ausgewiesen. Eine Ermäßigung können Mitarbeiter*innen und Kursleiter*innen an Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Weiterhin erhalten telc Prüfer*innen, die in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal für eine vhs in M-V geprüft haben, eine Ermäßigung bei der Teilnahme an Prü-fer*innenqualifizierungen. Die Prüfung der Ermäßigungsberechtigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Zahlung des Teilnahmeentgeltes erfolgt in der Regel auf Rechnung. Für die Ausstellung und den Versand einer Zahlungserinnerung im Falle eines Zah-lungsverzugs behalten wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € zu erheben.

ZUSTANDEKOMMEN DER FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG

Der Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. kann die Fortbildungs-veranstaltungen durchführen, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wird. Zu einer Absage der Veranstaltung kann es auch aus anderen, nicht vom vhs-Verband M-V e. V. verantworteten, Gründen (z. B. Ausfall der Dozentin*des Do-zenten) kommen. Ein Anspruch auf Nachholung der Veranstaltung besteht nicht. Sollte es zu einer Absage der Veranstaltung seitens des vhs-Verbandes M-V e. V. kommen, erfolgt diese telefonisch oder schriftlich. Bereits gezahlte Entgelte werden zurück erstattet.

ABMELDUNG

Sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Veranstaltungen bedürfen einer Abmel-dung. Die Abmeldung hat generell schriftlich zu erfolgen. Anträge auf Rückerstattung des Entgeltes haben ebenfalls schriftlich an den vhs-Verband M-V e. V. zu erfolgen.

Eine kostenfreie Abmeldung bzw. vollständige Rückerstattung des bereits entrichteten Entgeltes ist in folgenden Fällen möglich:

  • Abmeldung bis 11 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn,
  • Abmeldung im Krankheitsfall unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung (in Kopie) spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Veranstal-tungstermin,
  • Abmeldung und Benennung einer*eines geeigneten Ersatzteilnehmenden,
  • Abmeldung in Absprache mit dem vhs-Verband M-V e. V. in begründeten Aus-nahmefällen.
  • In allen anderen Fällen behalten wir uns vor Kosten zu erheben: bei kostenfreien Fort-bildungsveranstaltungen eine No-Show-Pauschale von 20,00 €, bei kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltungen:
  • 50 % des Teilnahmeentgeltes zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 5,00 €
  • bei Absage 6 bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn,
  • 100 % des Teilnahmeentgeltes bei späterer Absage oder Nichterscheinen.
  • Für einige Veranstaltungen können zusätzliche Stornokosten entstehen, z. B. bei Ver-anstaltungen mit Ãœbernachtungen. Diese werden auf der Webseite des
  • vhs-Verbandes M-V e. V. ausgewiesen.

VERSICHERUNG

Während der Veranstaltung sowie auf dem Wege von und zu den Veranstaltungen sind die Teilnehmer*innen seitens des vhs-Verbandes M-V e. V. nicht versichert.

Prüfungen

1. Teilnahmebedingungen: telc Prüfung

Sie sind verbindlich angemeldet, sobald die von Ihnen unterschriebenen Formulare „Teilnahmebedingungen: telc Prüfungen“, „Anmeldung: telc Prüfung“ und die Zahlung des Prüfungsentgelts fristgerecht bei uns eingehen.

Wir führen die telc Prüfungen erst ab einer Teilnehmendenzahl von vier Personen durch. Daher kann es zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall erhalten Sie das bereits gezahlte Prüfungsentgelt vollständig zurück.

Eine Prüfung kann nach Nichtbestehen als Gesamtes beliebig oft kostenpflichtig wiederholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der nicht bestandene Teil der Prüfung, schriftlich oder mündlich, wiederholt werden (siehe Prüfungsordnung für telc Prüfungen § 7). Wenn Sie eine Teilprüfung absolvieren (schriftlich oder mündlich) und ein Teilergebnis aus einer anderen Prüfung anrechnen lassen möchten, dann schicken Sie uns bitte eine Kopie des entsprechenden Ergebnisbogens mit.                                                                                           

Anmeldungen sind bis spätestens 1 Monat vor dem Termin der schriftlichen Prüfung möglich.

Abmeldungen sind bis 1 Monat vor dem Termin der schriftlichen Prüfung kostenfrei möglich. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Prüfungstag kann Ihnen das Prüfungsentgelt abzgl. einer Bearbeitungspauschale von 30,00 € erstattet werden unter folgender Voraussetzung: Sie müssen uns vor dem Beginn der Prüfung benachrichtigen und uns spätestens 3 Kalendertage nach dem Prüfungstermin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuschicken.

Bei Abbruch der Prüfung aus Krankheitsgründen kann technisch bedingt keine Erstattung des Prüfungsentgeltes erfolgen. Daher empfehlen wir in diesem Fall, nicht zur Prüfung anzutreten und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

In allen anderen Fällen ist das Prüfungsentgelt nicht erstattungsfähig, beispielsweise wenn Sie zu spät oder gar nicht zur Prüfung erscheinen oder sich zu spät abmelden und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen oder von der Prüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs oder des Fehlens eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgeschlossen werden usw.

Lesen Sie bitte die Prüfungsordnung für telc Prüfungen.

Beachten Sie insbesondere die darin aufgeführten Regularien zur Prüfungssicherheit (§ 4, § 5, § 6). 

Zu jedem Prüfungsteil (mündlich und/oder schriftlich) ist ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitzubringen (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild). Ohne einen gültigen Ausweis können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.

Am Prüfungstag müssen alle speicherfähigen Geräte bis zum Ende der Prüfung abgegeben werden (Mobiltelefone, elektronische Kalender, Scanstifte, Kameras usw.). Für diese Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Daher empfehlen wir, die Geräte zu Hause zu lassen.

Innerhalb von ca. 8 Wochen nach der Prüfung bekommen Sie Ihr Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Ergebnisbogen, in dem Ihre Punktewerte genannt sind.

Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Kontaktdaten umgehend schriftlich mit. Anderenfalls können wir nicht gewährleisten, dass Ihnen wichtige Informationen und Ihr Zertifikat ordnungsgemäß zugestellt werden. Mehrkosten, die durch nicht eindeutige bzw. nicht leserliche Angaben auf Ihrem Anmeldeformular entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Wir erheben von Ihnen personenbezogene Daten, die für die Prüfungsorganisation und Zertifikatausstellung notwendig sind. Diese sind Organisatoren, Aufsichtsführenden, Prüfenden und Bewertenden zugänglich. Zudem werden Ihre Daten an die telc gGmbH übermittelt. Die EU-DSGVO verpflichtet uns, eine schriftliche Zustimmung für die Nutzung Ihrer Daten einzuholen.

 

2. Teilnahmebedingungen: Goethe Prüfungen

Sie sind verbindlich angemeldet, sobald die von Ihnen unterschriebenen Formulare „Teilnahmebedingungen: Goethe Prüfungen“, „Anmeldung: Goethe Prüfung“ und die Zahlung des Prüfungsentgelts fristgerecht bei uns eingehen.

Wir führen die Goethe Prüfungen erst ab einer Teilnehmendenzahl von vier Personen durch. Daher kann es zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall erhalten Sie das bereits gezahlte Prüfungsentgelt vollständig zurück.

Die Prüfung GOETHE-ZERTIFIKAT A1 kann nur als Gesamtprüfung abgelegt werden.

Die Prüfung GOETHE-ZERTIFIKAT B1, B2, C1 oder C2 kann als Gesamtprüfung oder in Teilen, sogenannten Modulen (LESEN, HÖREN, SCHREIBEN, SPRECHEN), abgelegt werden. Sie können die Module einzeln oder in Kombination absolvieren.

Wenn Sie diese Prüfung als Gesamtprüfung ablegen wollen, kreuzen Sie bitte auf unserem Anmeldeformular "Gesamtprüfung" an. Wollen Sie diese Prüfung in Teilen ablegen, wählen Sie bitte die Option "modulare Prüfung" und tragen Sie in der vorgegebenen Zeile Ihr Wunschmodul/Ihre Wunschmodule ein.

Die Gesamtprüfung bzw. die einzelnen Prüfungsmodule können nach Nichtbestehen beliebig oft kostenpflichtig wiederholt werden (Prüfungsordnung des Goethe-Instituts, §15, Absatz 1).

Anmeldungen sind bis spätestens 1 Monat vor dem Termin der schriftlichen Prüfung möglich.

Abmeldungen sind bis 1 Monat vor dem Termin der schriftlichen Prüfung kostenfrei möglich. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Prüfungstag kann Ihnen das Prüfungsentgelt abzgl. einer Bearbeitungspauschale von 30,00 € erstattet werden unter folgender Voraussetzung: Sie müssen uns vor dem Beginn der Prüfung benachrichtigen und uns spätestens 3 Kalendertage nach dem Prüfungstermin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuschicken.

In allen anderen Fällen ist das Prüfungsentgelt nicht erstattungsfähig, beispielsweise wenn Sie zu spät oder gar nicht zur Prüfung erscheinen oder sich zu spät abmelden und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen oder von der Prüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs oder des Fehlens eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgeschlossen werden usw.

Lesen Sie bitte die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts.

Bei der Prüfung sind folgende Regularien zur Prüfungssicherheit zu beachten:

Zu jedem Prüfungsmodul (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen) ist ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitzubringen (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild). Ohne einen gültigen Ausweis können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.

Am Prüfungstag müssen alle speicherfähigen Geräte bis zum Ende der Prüfung abgegeben werden (Mobiltelefone, elektronische Kalender, Scanstifte, Kameras usw.). Für diese Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Daher empfehlen wir, die Geräte zu Hause zu lassen.

Innerhalb von ca. 8 Wochen nach der Prüfung bekommen Sie Ihr Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, in der Ihre Punktewerte genannt sind.

Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Kontaktdaten umgehend schriftlich mit. Anderenfalls können wir nicht gewährleisten, dass Ihnen wichtige Informationen und Ihr Zertifikat ordnungsgemäß zugestellt werden. Mehrkosten, die durch nicht eindeutige bzw. nicht leserliche Angaben auf Ihrem Anmeldeformular entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Wir erheben von Ihnen personenbezogene Daten, die für die Prüfungsorganisation und Zertifikatausstellung notwendig sind. Diese sind Organisatoren, Aufsichtsführenden, Prüfenden und Bewertenden zugänglich. Zudem werden Ihre Daten an das Goethe-Institut übermittelt. Die EU-DSGVO verpflichtet uns, eine schriftliche Zustimmung für die Nutzung Ihrer Daten einzuholen.

 

3. Teilnahmebedingungen: Fachsprachenprüfungen

Sie sind verbindlich angemeldet, sobald die von Ihnen unterschriebenen Formulare „Teilnahmebedingungen: Fachsprachenprüfungen“, „Anmeldung: Fachsprachenprüfung“ und die Zahlung des Prüfungsentgelts fristgerecht bei uns eingehen.

Wir führen die Fachsprachenprüfungen erst ab einer Teilnehmendenzahl von vier Personen durch. Daher kann es zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall erhalten Sie das bereits gezahlte Prüfungsentgelt vollständig zurück.

Anmeldungen sind bis spätestens 1 Monat vor dem Termin der Prüfung möglich.

Bei Abmeldungen ist eine Rückerstattung nach folgendem Prinzip möglich:

Höhe

und Bedingungen der Rückerstattung

300,00 €

bei Absage bis 10 Kalendertage vor dem Prüfungstermin

200,00 €

bei Absage weniger als 10 Kalendertage vor dem Prüfungstermin und Zusendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens 3 Kalendertage nach dem Prüfungstermin

100,00 €

bei Absage bei weniger als 10 Kalendertage vor dem Prüfungstermin mit verspäteter oder keiner Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

0,00 €

in allen anderen Fällen, beispielsweise wenn Sie zu spät oder gar nicht zur Prüfung erscheinen oder sich zu spät abmelden und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen oder von der Prüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs oder des Fehlens eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgeschlossen werden usw.

 

Bei der Prüfung sind folgende Regularien zur Prüfungssicherheit zu beachten:

Zu jeder Prüfung ist ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitzubringen (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild). Ohne einen gültigen Ausweis können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.

Am Prüfungstag müssen alle speicherfähigen Geräte bis zum Ende der Prüfung abgegeben werden (Mobiltelefone, elektronische Kalender, Scanstifte, Kameras usw.). Für diese Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Daher empfehlen wir, die Geräte zu Hause zu lassen.

Die Prüfungskommission, bestehend aus zwei Prüfer*innen, bewertet anhand der Bewertungskriterien die beiden mündlichen Teile sowie den schriftlichen Teil der Prüfung. Insgesamt können je Prüfungsteil in 6 Bereichen 30 Punkte erreicht werden. Insgesamt liegt die Höchstpunktzahl also bei 90. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % erreicht sind.

Sie werden innerhalb von 10 Werktagen per Email über das Ergebnis der Prüfung vorinformiert. Bei Bestehen bekommen Sie Ihr Zertifikat per Post innerhalb von ca. 8 Wochen zugeschickt.

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft kostenpflichtig wiederholt werden. Die Prüfung kann nur als Gesamtprüfung abgelegt werden.

Neben der Aufgabenerfüllung spielen auch Interaktion, Korrektheit, Aussprache und Wortschatz eine Rolle bei der Bewertung.

Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Kontaktdaten umgehend schriftlich mit. Anderenfalls können wir nicht gewährleisten, dass Ihnen wichtige Informationen und Ihr Zertifikat ordnungsgemäß zugestellt werden. Mehrkosten, die durch nicht eindeutige bzw. nicht leserliche Angaben auf Ihrem Anmeldeformular entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Wir erheben von Ihnen personenbezogene Daten, die für die Prüfungsorganisation und Zertifikatausstellung notwendig sind. Diese sind Organisatoren, Aufsichtsführenden, Prüfenden und Bewertenden zugänglich.

Zudem werden Ihre Prüfungsergebnisse und Bewertungen in anonymisierter Form dem Norddeutsches Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) (externer Link) und der passage gGmbH (externer Link) und der Technischen Universität Berlin (externer Link) zum Zweck der testwissenschaftlichen Auswertung zur Verfügung gestellt. 

Die EU-DSGVO verpflichtet uns, eine schriftliche Zustimmung für die Nutzung Ihrer Daten einzuholen.